Kategorie: F3 Feuerwerk -für Scheininhaber gem. §27 SprengG

Feuerwerkskörper der Kategorie F3 sind für Personen ab 18 Jahren erhältlich und erfordern eine Erlaubnis nach §7 und/oder §27 des Sprengstoffgesetzes. Diese Mittelfeuerwerke sind für die Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen. Sie bieten stärkere Effekte, größere Ausbreitungen und höhere Steighöhen als Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2